Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1113 Titel 636 12 - Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 17. Oktober 2007
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1113 Tit. 636 12 - Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 15.000 T€ zu leisten.

Der höhere Bundeszuschuss gegenüber der Veranschlagung ergibt sich aus einer entgegen den bisherigen Annahmen gestiegenen Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Abs. 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller