Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
(NotSan-APrV)

Punkt 20 der 917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013

Zu Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4) Satz 1 dritter Spiegelstrich

In Anlage 5 Satz 1 dritter Spiegelstrich ist die Angabe " § 1 Absatz 2" durch die Angabe " § 1 Absatz 3" zu ersetzen.

Begründung:

Beseitigung eines Redaktionsversehens.