A.
- 1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Eingangsformel
In der Eingangsformel sind nach dem Wort "hat" die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" einzufügen.
Begründung
Das beabsichtigte Gesetz wird der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Das umzusetzende Protokoll sieht zumindest in Artikel 2, 3 Abs. 1 sowie Artikel 5 Bestimmungen vor, die hinreichend konkret das Verfahren der Rechtshilfe durch Justizbehörden der Länder außerhalb des gerichtlichen Verfahrens betreffen. Nach ständiger Auffassung des Bundesrates sind Bestimmungen, die das Verfahren von Landesbehörden in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe regeln, soweit es sich nicht um gerichtliche Verfahren handelt, Regelungen des Verwaltungsverfahrens im Sinne von Artikel 84 Abs. 1 GG.
B.
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.