Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM (2012) 614 final

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur für das Plenum):

Nach der Rechtsprechung des EuGH und dem erstmals in der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegten Verbot der mittelbaren Diskriminierung sind auch dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien und Verfahren untersagt, wenn sie de facto einen höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen. Die Verpflichtung von Unternehmen, in denen der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts unter dem definierten Mindestanteil liegt, vorab festgelegte, klare, neutral formulierte und eindeutige Kriterien für die Auswahlverfahren einzuführen, zielt darauf ab, bisher offensichtlich Frauen ausschließende intransparente Kriterien und Verfahren zu beenden. Damit wird es bei der nunmehr geforderten Festlegung von Kriterien und Verfahren darauf ankommen, das vorhandene große Potenzial hoch qualifizierter Frauen besser als bisher auszuschöpfen. Eine einseitige Orientierung zur Ausfüllung der Qualifikation an typisch männlichen Lebensmustern und Erwerbsbiografien, die weibliche Kandidaten von vorneherein überwiegend ausschließen beziehungsweise benachteiligen müsste, verbietet sich deshalb gleichermaßen aus rechtlichen Gründen wie auch aus der Intention der Richtlinie.

B