Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes
(Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung - AnwZpvV)

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.