Der Bundesrat hat in seiner 868. Sitzung am 26. März 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für Zwecke der Prävention und Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug zu intensivieren und Möglichkeiten eines erweiterten und beschleunigten Informationsaustausches auf verlässlicher Datenbasis aufzuzeigen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen zu Struktur und Aufgaben des multilateralen Netzwerks Eurofisc und die auf die Optimierung des Datenbestands im Mehrwertsteueraustauschsystem MIAS gerichteten Regelungen.
- 2. Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu einer verstärkten Zusammenarbeit unterstützt der Bundesrat die Bundesregierung in ihrem Ziel, Eingriffe in das nicht vergemeinschaftete Verwaltungsrecht auf den notwendigen Regelungsbedarf zu beschränken und Zugriffsmöglichkeiten auf steuerliche Datenbestände nur nach sorgfältiger datenschutzrechtlicher Abwägung einzuräumen. Er bittet die Bundesregierung daher, auf eine entsprechende Konkretisierung der verfahrensrechtlichen Vorgaben bereits mit der neu zu fassenden Verordnung hinzuwirken und sich wegen der festzulegenden administrativen und technischen Anforderungen weiterhin eng mit den Ländern abzustimmen.