Punkt 7 der 918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen in der BR-Drucksache 718/1/13 wie folgt beschließen:
- 1. Als Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise wurden auf EU-Ebene - vielfach auf der Grundlage von G-20-Beschlüssen - innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Regulierungsmaßnahmen im Bereich Finanzdienstleistungen ergriffen. Viele Maßnahmen sind bereits verabschiedet worden oder stehen vor ihrem Abschluss, während bei anderen Vorhaben die Arbeiten noch im Gange sind. Alle Maßnahmen waren angesichts der Krisensituation in ihrer Gesamtheit notwendig.
- 2. Mittlerweile steckt die Finanzbranche in der Umsetzung dieser Maßnahmen. Viele vor allem kleinere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Asset Manager sehen sich aktuell vor großen Schwierigkeiten, diese Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen im Rahmen ihrer Kapazitäten zeitgleich umzusetzen. Dabei spielen nicht nur die schlichte Anzahl der Maßnahmen, sondern auch widersprüchliche Anreize und gegenläufige Effekte eine zentrale Rolle. Hinzu kommen Unsicherheiten in Auslegungs- und Anwendungsfragen, beispielsweise beim CRD IV-Paket oder bei der Derivateregulierung EMIR, aufgrund ausstehender Leitlinien der Aufsichtsbehörden EBA und ESMA.
- 3. Der Bundesrat begrüßt daher, dass die Kommission nach der Vorlage nicht nur weitere Möglichkeiten für eine Rechtsvereinfachung und Verringerung des regelungsbedingten Aufwands in zahlreichen EU-Politikbereichen prüfen wird, sondern darüber hinaus eine Evaluierung der Kohärenz der neuen EU-Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen ankündigt.
- 4. Kritisch sieht der Bundesrat allerdings, dass die Kommission diese Evaluierung im Bereich Finanzdienstleistungen in der Anlage zur Mitteilung lediglich in ihre mittelfristige Planung einordnet. Angesichts der derzeitigen Umsetzungsschwierigkeiten für die Finanzbranche spricht sich der Bundesrat vielmehr dafür aus, die Evaluierung genauso wie die übrigen in der Vorlage vorgesehenen Evaluierungen bis Ende des Jahres 2014 auf den Weg zu bringen.
- 5. Die Evaluierung darf allerdings nicht zu neuen Unsicherheiten für die Institute im laufenden Umsetzungsprozess führen. Gerade kleine Finanzmarktakteure brauchen momentan vor allem berechenbare Rahmenbedingungen, um die Umsetzung im Rahmen ihrer Kapazitäten zu bewältigen. Von daher sollten bei der anstehenden Evaluierung Schwerpunkte in den Bereichen mit größter Bedeutung für die Institute gesetzt werden. Dazu gehören vor allem die Auswirkungen und das Zusammenspiel von Solvency II, CRD IV, EMIR und MIFID.
- 6. Darüber hinaus sollte die Evaluierung kein einmaliger Vorgang sein. Vielmehr bedarf es eines dauerhaften Monitorings, um widersprüchliche Anreize, gegenläufige Effekte und Fehlentwicklungen in der Praxis frühzeitig zu erkennen und als Gesetzgeber gegensteuern zu können.