Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13980 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen - Drucksache 016/13927 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

"Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 7 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. April 2009 (BGBl. I S. 725) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages