Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 9. November 2011
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Baden-Württembergs hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Krisenfeste Regelungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski
Entschließung des Bundesrates - Krisenfeste Regelungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld
I. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- 1. die Sonderregelungen zum Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes - wie ursprünglich vorgesehen - bis 31.03.2012 gelten zu lassen,
- 2. den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das die Bundesregierung in die Lage versetzt wird, die Sonderregelungen zum Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes per Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, soweit es die Verhältnisse am Arbeitsmarkt erfordern,
- 3. die Bundesagentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, Rücklagen zu bilden, um bei einer erneuten wirtschaftlichen Krise schnell handeln zu können.
II. Begründung
Der deutsche Arbeitsmarkt hat die zurückliegende Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auch im europäischen Vergleich besser überstanden als zu befürchten war. Insbesondere das Instrument des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes hat hierzu einen maßgeblichen Beitrag geleistet.
Die geschaffenen Sonderregelungen zur erleichterten Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge haben es den Unternehmen und Betrieben - zusammen mit eigenen finanziellen Anstrengungen - ermöglicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeit zu halten. Weitere wesentliche Bedingung war, dass die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2007 Rücklagen in Höhe von ca. 17,9 Mrd. Euro aufgebaut hatte. Dadurch konnte die Finanzierung der Sonderregelungen gesichert werden.
Der Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Situation in Deutschland sind auch wegen der globalen Verflechtungen in zunehmendem Maße volatil. Die Diskussionen um die derzeitige Finanzmarkt- und Euro-Krise sind hierfür hinreichender Beleg.
Viele tarifliche und betriebliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung sind auf der Basis der Geltung der Sonderregelungen bis zum 31.03.2012 vereinbart. Aus Gründen des Vertrauensschutzes muss es daher bei dieser Geltungsdauer der Sonderregelung bleiben.
Darüber hinaus sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass das erfolgreiche Krisenbewältigungsinstrument im Bedarfsfall vorhanden ist bzw. rasch aktiviert werden kann. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass die Bundesregierung die Möglichkeit erhält, die Sonderregelungen per Rechtverordnung schnell wieder in Kraft setzen zu können.
Die Bundesagentur für Arbeit erwartet für das Jahr 2011 ein Defizit. Auf dieser Grundlage lässt sich kein finanzielles Polster aufbauen, um im Krisenfall adäquat handeln zu können. Die Bundesregierung muss die Bundesagentur deshalb in die Lage versetzen, erneut Rücklagen aufbauen zu können. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur muss sichergestellt werden. Die derzeitige Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung ist insofern kontraproduktiv.