Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 016/13985, 016/13994 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon - Drucksache 016/13924 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
In § 13 Nummer 6 und § 76 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "eines Drittels" durch die Wörter "eines Viertels" ersetzt. "
Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages