C(2018) 727 final Europäische Kommission
Brüssel, den 8.2.2018 C'(2018) 727 final
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael MÜLLER
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu ihrer Mitteilung "Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur" {COM (2017) 673 final}.
Zunächst sei an den Kontext erinnert, in dem diese Mitteilung vorgelegt wurde. Das Thema " Bildung und Kultur" wurde als erster Punkt der neuen "Leaders' Agenda" auf der Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 17. November 2017 in Göteborg im Rahmen des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum erörtert. Die Mitteilung wurde von der Kommission als Beitrag zum Gipfel der Staats- und Regierungschefs vorgelegt und von diesen im Rahmen der breiteren Debatte über die Zukunft Europas behandelt. Die Kommission möchte betonen, dass die Mitteilung ein Beitrag zu einem Reflexionsprozess ist, der mögliche Zukunftswege aufzeigen soll.
Nach dem Göteborger Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum förderte der-Europäische Rat auf seinem Gipfel vom 14. Dezember 2017 die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, die Arbeiten im Einklang mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten weiter voranzubringen. Die Kommission geht davon aus, dass die für Bildung und Kultur zuständigen Fachgremien, wie vom Bundesrat gefordert, auch weiterhin federführend mit sämtlichen entsprechenden Themen befasst werden.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Bildung und Kultur für das Individuum und die Gesellschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind, und begrüßt, dass diese Themen nun hoch auf der politischen Agenda stehen und ihnen somit größere Sichtbarkeit verliehen wird. Die Kommission stimmt dein Bundesrat auch im Hinblick auf den Eigenwert von Bildung und Kultur zu, der deren Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung keineswegs schmälert und dazu nicht im Widerspruch steht.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass das Ziel, die Zahl der Teilnehmer am Programm " Erasmus+ " zu verdoppeln, ambitioniert ist. Da Erasmus+ zu den erfolgreichsten Initiativen der Europäischen Union gehört und sich zur Genüge bewährt hat, lohnt es sich aus Sicht der Kommission, dieses Ziel zu verfolgen.
Im Hinblick auf die Subsidiarität möchte die Kommission unterstreichen, dass es in der Mitteilung ausdrücklich heißt, dass "die Zuständigkeit .für Bildung und Kultur in erster Linie bei den Mitgliedstaaten auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene liegt" und sich "die Kompetenzen der Union (..) auf die Förderung der Zusammenarbeit sowie die Unterstützung und Ergänzung nationaler Maßnahmen (beschränken)".
In der Frage der Zuständigkeiten steht die Mitteilung nach Auffassung der Kommission mit den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages in Einklang und enthält wohlgemerkt keine Vorschläge für Harmonisierungsmaßnahmen. Was Benchmarks angeht, so teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates, dass diese nicht nach einem Top-Down-Ansatz ohne fachliche Prüfung, festgelegt werden dürfen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Erster Vizepräsident