Berichtigung
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Deutscher Bundestag
Berlin, 15. Dezember 2016
Der Direktor

An die Direktorin des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksachen 18/9984, 18/10349, 18/10519) bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Bundesratsdrucksache 712/16 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) folgende Korrekturen zu berücksichtigen:

1. Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

,1. In Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe " § 137" durch die Angabe " § 134" ersetzt."

2. Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2 und wird wie folgt gefasst:

"2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden die Nummern 3 bis 5.

(Prof. Dr. Horst Risse)