Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - (§ 3 Absatz 1 Satz 3 FZV)
In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgende Nummer 01 - neu - voranzustellen:
'01. In § 3 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort "Kennzeichens" die Wörter ", Abstempelung der Kennzeichenschilder" eingefügt.'
Begründung:
Klarstellung. Der bisherige Wortlaut erweckt den falschen Eindruck, ein Fahrzeug könne auch ohne Abstempelung der Kennzeichenschilder zugelassen werden.