Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)
In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:
'10a. Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 wird nach der Angabe "HI Hildesheim" die Angabe "HK Landkreis Heidekreis" eingefügt und die Angabe "SFA Soltau-Fallingbostel" gestrichen.
- b) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In der Angabe "FAL Fallingbostel Soltau-Fallingbostel" wird in der Spalte Abwicklung durch Zulassungsbehörde des Kreises das Wort "Soltau-Fallingbostel" durch die Wörter "Landkreis Heidekreis" ersetzt.
- bb) Nach der Angabe "SF Oberallgäu in Sonthofen Oberallgäu" wird die Angabe "SFA Soltau-Fallingbostel Landkreis Heidekreis" eingefügt.
- cc) In der Angabe "SOL Soltau Soltau-Fallingbostel" wird in der Spalte Abwicklung durch Zulassungsbehörde des Kreises das Wort "Soltau-Fallingbostel" durch die Wörter "Landkreis Heidekreis" ersetzt.
Begründung:
Der ehemalige Landkreis Soltau-Fallingbostel wurde in den Landkreis Heidekreis umbenannt. Durch die Änderung des Unterscheidungszeichens sowie der unter Nummer 2 vorgesehenen Anpassungen wird dem neuen Namen Rechnung getragen.