Brüssel, den 6.2.2014
C(2014) 596 final
Herrn Ministerpräsident
Stephan WEIL
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D - 10117 BERLIN
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien (COM (2013) 654 final).
Die Kommission begrüßt die Einschätzung des Bundesrates hinsichtlich der Bedeutung und der möglichen Vorteile innovativer Lehr- und Lernmethoden im Bereich der allgemeinen Bildung. Durch die gemeinsame Auslotung des Potenzials der neuen Technologien ließen sich erhöhte Effizienz und Chancengleichheit im Bildungsbereich erzielen.
Die Kommission ist sich vollkommen bewusst, dass die Zusammenarbeit im Bildungssektor ein freiwilliger Prozess ist, und sie hat nicht die Absicht, auf EU-Ebene " verbindliche Anforderungen" zu entwickeln. Wie der Bundesrat feststellt, wird die Mitteilung auch als "Europäische Agenda für die Förderung hochwertiger, innovativer Lehr- und Lernmethoden mithilfe neuer Technologien und digitaler Inhalte" bezeichnet. Die Kommission beabsichtigt, Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Anreize zu schaffen, die die Mitgliedstaaten, Regionen und Organisationen nutzen können, um ihre Strategien auf freiwilliger Basis zu verbessern.
Die Messinstrumente und Indikatoren sollen die Mitgliedstaaten und die Regionen insofern unterstützen, als sie zusätzliche Daten für eine faktengestützte Politikgestaltung liefern. Die Entwicklung solcher Messinstrumente und Indikatoren auf europäischer Ebene bietet den Vorteil, die Daten in ganz Europa besser vergleichbar zu machen, was den Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen erleichtert.
Im Hinblick auf die Versorgung mit Lehr- und Lernmaterialien verfolgen die einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen sehr unterschiedliche Strategien: In manchen Ländern werden die Materialien vom Staat finanziert, in anderen werden die Kosten in voller Höhe von den Familien getragen. Die Entscheidung darüber, wer die Anbieter der in den nationalen oder regionalen Lehrplänen genutzten Lehr- und Lernmaterialien sind, fällt nicht in die Zuständigkeit der EU Die Kommission hält es hingegen für sinnvoll, den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmaterialien, einschließlich der frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien, in Ergänzung zu anderen Ressourcen zu fördern.
Die Kommission teilt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich der Gewährleistung der Qualität der frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien und der Sichtbarkeit der Rechteinhaber. Sie ist sich auch der Bedenken des Verlagswesens bewusst, die bei der breit angelegten Konsultation interessierter Kreise im Vorfeld der Ausarbeitung der Mitteilung hinlänglich zum Ausdruck gebracht wurden. Diese Interessengruppen forderten, die EU solle Maßnahmen zur Verdeutlichung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von Lehr- und Lernmaterialien Vorrang einräumen. Die Kommission hat daraufhin einen kooperativen Austausch mit Rechteinhabern und anderen Akteuren aufgenommen, um festzustellen, wie die Sichtbarkeit und Transparenz dieser Rechte sowohl für urheberrechtlich geschützte als auch für frei zugängliche Online-Lehr- und Lernmaterialien gewährleistet werden kann.
Auch hinsichtlich der Qualität von Lehr- und Lernmaterialien (sowohl frei zugänglicher als auch konventioneller) beabsichtigt die Kommission, den kooperativen Austausch zwischen den Beteiligten zu fördern, um auszuloten, auf welche Weise die Qualität bewertet und für den Nutzer sichtbar gemacht werden kann. Es ist jedoch nicht die Rolle der Kommission, die Qualität der Lehr- und Lernmaterialien zu beurteilen.
Die in der Mitteilung angekündigten Maßnahmen werden aus Instrumenten des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 finanziert, d.h. aus Erasmus+, Horizont 2020 und den Strukturund Investitionsfonds (ESI). Bei der Festlegung der Ausgabenprioritäten fair die ESI-Fonds auf nationaler und regionaler Ebene bietet sich eine wichtige Gelegenheit, diese Mittel im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Landes oder der Region für die Bewältigung einiger der in der Mitteilung genannten Herausforderungen zu binden.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Bildung und Weiterbildung sich nicht auf die formalen Bildungswege beschränken dürfen, sondern in eine lebenslange Perspektive gerückt werden müssen. Offene Technologien können die Chancengleichheit im Bildungsbereich verbessern, gerade weil sie das nicht formale Lernen in jedem Lebensalter ermöglichen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und freut sich auf eine Weiterführung des politischen Dialogs.
Mit freundlichen Grüßen