Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. Oktober 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.