Beschluss des Bundesrates
Jahresbericht 2006 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Beziehungen der Kommission zu den nationalen Parlamenten
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.