Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

A

B

Begründung:

Die Parteien der Berliner Regierungskoalition haben in ihrem Koalitionsausschuss in der Nacht vom 4. auf den 5. November 2012 beschlossen:

"Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Damit entlasten wir die Bürger insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und reduzieren für Ärzte und Krankenkassen die Belastung mit Bürokratie erheblich. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich."

Im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ist eine Regelung zur Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 enthalten. Allerdings wird lediglich ein Ausgleich der den Gesetzlichen Krankenkassen durch den Wegfall der Praxisgebühr jährlich entstehenden Mindereinnahmen für die Jahre 2013 und 2014 geregelt: Im Jahr 2013 geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der Kürzungen der Steuerzuschüsse durch das Haushaltsbegleitgesetz eine Kompensation durch einen Einnahmenüberschuss in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Im Jahr 2014 soll die Kompensation in einer Höhe von 1,78 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden. Eine Regelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2014 hingegen fehlt.