904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
A
- 1. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt den einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013. Damit wird ein Instrument abgeschafft, das die erwünschte Steuerungsfunktion nicht erfüllen konnte.
Der Bundesrat sieht aber die Notwendigkeit, die den Gesetzlichen Krankenkassen durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mindereinnahmen dauerhaft durch entsprechende Zuweisungen des Gesundheitsfonds auszugleichen.
Eine solche dauerhafte Regelung ist im vorliegenden Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nicht enthalten.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Regelung für eine vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung aus dem Gesundheitsfonds für die Zeit nach dem 31. Dezember 2014 vorzulegen, um den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Bundesversicherungsamt baldmöglichst Planungs- und Finanzsicherheit zu geben.
Begründung:
Die Parteien der Berliner Regierungskoalition haben in ihrem Koalitionsausschuss in der Nacht vom 4. auf den 5. November 2012 beschlossen:
"Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Damit entlasten wir die Bürger insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und reduzieren für Ärzte und Krankenkassen die Belastung mit Bürokratie erheblich. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich."
Im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ist eine Regelung zur Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 enthalten. Allerdings wird lediglich ein Ausgleich der den Gesetzlichen Krankenkassen durch den Wegfall der Praxisgebühr jährlich entstehenden Mindereinnahmen für die Jahre 2013 und 2014 geregelt: Im Jahr 2013 geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der Kürzungen der Steuerzuschüsse durch das Haushaltsbegleitgesetz eine Kompensation durch einen Einnahmenüberschuss in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Im Jahr 2014 soll die Kompensation in einer Höhe von 1,78 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden. Eine Regelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2014 hingegen fehlt.