Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe Seeverkehr
einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg,
Behörde für Wirtschaft und Arbeit (RR Jens Busma).