838. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 9. November 2007:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- a) Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Nachtragshaushalt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" geschaffen werden. Damit stellt der Bund den bis zum Jahr 2013 vereinbarten Mitfinanzierungsanteil für investive Maßnahmen zugunsten der Infrastruktur für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sicher.
- b) Darüber hinaus werden im Nachtragshaushalt die Auswirkungen erwarteter Steuermehreinnahmen sowie eine Rückführung von Veräußerungserlösen und der Nettokreditaufnahme nachvollzogen. Für den Abschluss des Haushalts 2007 geht der Bundesrat davon aus, dass bei Verfolgung eines konsequenten Konsolidierungskurses im Vollzug eine weitere Absenkung der Nettokreditaufnahme möglich sein wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um möglichst rasch einen strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegen und mit dem Abbau des Schuldenstandes beginnen zu können.