Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufnahme der Stoffe 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol, 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol, Methylendiphenyl-Diisocyanat, Cyclohexan und Ammoniumnitrat in die Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates) KOM (2007) 559 endg.; Ratsdok. 13530/07
839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass, wie in der deutschen Fassung des Vorschlags zu Anhang I Nr. 56 aufgeführt, nur Packungen kleiner als 650 Gramm und mit geringerem Gehalt als 0,1 Prozent an Cyclohexan an den privaten Verbraucher abgegeben werden.
Entsprechend der Intention der Richtlinie, den Verbraucher vor Cyclohexan zu schützen, erscheint es insbesondere nicht sinnvoll, gerade in kleineren Packungen, die vom privaten Verbraucher eher nachgefragt werden, einen höheren Gehalt an Cyclohexan zuzulassen.
2. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die deutsche Fassung der gewollten Regelung entspricht.
B
3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Agrarausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.