Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)

Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. November 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.