Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 5. Juni 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Bezug nehmend auf die Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen - "Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen" (Drucksache 294/07(B) vom 8. Juni 2007) möchte ich namens der Bundesregierung darüber informieren, dass das Gemeinsame Unternehmen SESAR (GU SESAR) mit Verordnung (EC) 219/2007 vom 27. Februar 2007 gegründet wurde. Die Gründungsmitglieder sind die Europäische Gemeinschaft sowie die Europäische Organisation für Flugsicherung (EUROCONTROL). Mit Änderungsverordnung (Verordnung (EC) 1361/2008 vom 16. Dezember 2008) wurde der Status des GU SESAR als Einrichtung der Gemeinschaft präzisiert. Die unter der Verantwortung der EU Mitgliedstaaten stehende Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens ist damit erfolgreich abgeschlossen. siehe Drucksache 294/07(B)
Die Verantwortung für die fachlich inhaltliche Umsetzung und Fortschreibung des Programms SESAR liegt nun maßgeblich in den Händen der beteiligten Industriebranchen, die sich unter dem Dach des GU SESAR zusammenfinden. Neben den beiden Gründungsmitgliedern sind mit weiteren 15 Mitgliedskandidaten aus verschiedenen Bereichen der Luftfahrtindustrie Verhandlungen geführt worden, der Abschluss der Verträge ist für den Juni 2009 zu erwarten.
Das Programm SESAR ist damit in die Entwicklungsphase eingetreten. Der Vergabeprozess der definierten Arbeitspakete liegt im Zeitplan.
Bei der Terminierung für die Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke (FAB) hat sich Deutschland in den Verhandlungen zum SES II - Verordnungspaket bis zum Schluss für die Beibehaltung des Jahres 2012 eingesetzt, wollte wegen dieser Frage jedoch nicht die Möglichkeit des schnellen Kompromisses zwischen EP und Rat gefährden, der nunmehr eine Einrichtung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des SES II - Verordnungspakets vorsieht.
Deutschland und seine Partnerstaaten Benelux, Frankreich und Schweiz arbeiten jedoch unverändert an der Einrichtung des gemeinsamen FAB Europe Central (FABEC) vor Ablauf des Jahres 2012.