Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut

Der Bundesrat hat in seiner 816. Sitzung am 4. November 2005 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage

Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut

Der Bundesrat stellt fest, dass es derzeit keine Kennzeichnungsschwellenwerte für gentechnisch veränderte Organismen in Saatgut gibt. Von der Kommission wurden die Etikettierungsvorschriften für Saatgut noch immer nicht erlassen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Kennzeichnungsschwellenwerte für gentechnisch veränderte Organismen Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten und die mit der Überwachung beauftragten Behörden schaffen. Es ist folgerichtig und notwendig, seitens der Europäischen Union auch bei Saatgut praktikable Schwellenwerte für nicht zu vermeidende Spuren gentechnisch veränderter Organismen festzulegen.

Aus Sicht des Bundesrates werden erst durch die Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten Wahlfreiheit und Koexistenz gesichert.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, auf EU-Ebene mit Nachdruck auf eine umgehende Festlegung von europaweit geltenden, praktikablen Kennzeichnungsschwellenwerten für das zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Vorhandensein gentechnisch veränderter Bestandteile im Saatgut hinzuwirken.

Die Bundesregierung wird gebeten, den Bundesrat über die Ergebnisse dieser Bemühungen bis zum 1. Februar 2006 zu unterrichten.