Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereich Gesundheit)

Die vom Bundesrat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 (vgl. BR-Drucksache 868/09(B) HTML PDF *) benannte Bundesratsbeauftragte für die Ratsarbeitsgruppe Gesundheitsfragen, für die Weisungssitzungen zum Ministerrat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit und für die Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung Berlin
Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union
(Senatskanzlei)
(Renate Völpel)
wird ihre Funktion in den o.g. Gremien ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr wahrnehmen.

Der Bundesrat kann gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III Nummer 1 der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.

* vgl.
Drucksache 868/09 (PDF) , Nummern 3 und 7