Der Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu aktualisieren und damit flexibler zu gestalten.
- 2. Durch Artikel 1 Nummer 3 des Verordnungsvorschlags soll ein neuer Artikel 27a in den Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) Nr. 2016/399) eingefügt werden. Gemäß Artikel 27a Absatz 4 kann der Rat dem Mitgliedstaat unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommission empfehlen, die Kontrollen an den Binnengrenzen um einen weiteren Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu verlängern. Nach dieser Formulierung scheinen die Kommission und der Rat eine finale Entscheidungskompetenz über eine mögliche Verlängerung von Binnengrenzkontrollen über ein Jahr hinaus zu erhalten, obwohl der dafür grundlegende Beschluss eines Mitgliedstaats auf seiner Einschätzung hinsichtlich einer aktuellen Bedrohungslage auf seinem Territorium beruht. Daher scheint durch Artikel 27a Absatz 4 die nationale Souveränität eines Mitgliedstaats eingeschränkt zu werden.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Vorschrift des Artikels 27a dahingehend geändert wird, dass der Kommission und dem Rat keine Entscheidungshoheit im Hinblick auf die Verlängerungsmöglichkeiten von Binnengrenzkontrollen zusteht.