Berichtigung
Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Berlin, den 11. September 2009
Der Direktor
An den
Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 beschlossenen Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen - Bundestagsdrucksachen 016/10120, 016/13537 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgende Berichtigung vorzunehmen:
In Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) ist die Nummer 3 wie folgt zu fassen:
3. In § 40 wird die Angabe "des § 28" durch die Angabe "der §§ 28, 31a Absatz 1 Satz 2" ersetzt.