Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/11386 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas - Drucksachen 17/10060, 17/10253 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 253/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Neubekanntmachung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Wortlaut des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt neu bekannt machen."

3. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten