Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
(Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG)

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.