Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksachen 17/3409, 17/3453 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 17/3052 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.11.10 Initiativgesetz des Bundestages