Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit- Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/3111 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsysteme - Drucksache 17/2764 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 Nummer 4 wird § 485 Absatz 2 Satz 2 BGB wie folgt gefasst:
"Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten."
Fristablauf: 26.11.10 Erster Durchgang: Drucksache. 319/10 (PDF)