Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2009 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) - Drucksachen 17/3024, 17/3362, 17/3407, 17/3547 - die folgende Entschließung unter Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/3407 angenommen:
"Der Bundestag wolle beschließen,
1. die Bundesregierung aufzufordern, dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes vorzulegen;".