A
- 1. Der Agrarausschuss und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des
Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
- 2. Der federführende Finanzausschuss
empfiehlt dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. - 3. Der federführende Finanzausschuss
empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung anzunehmen:Das den Ländern zustehende Rennwettsteueraufkommen ist seit 1998 kontinuierlich rückläufig, weil fast alle deutschen Buchmacher dazu übergegangen sind, Pferdewetten nicht mehr selbst abzuschließen, sondern an Wettunternehmen, die nicht der deutschen Rennwettbesteuerung unterliegen, zu vermitteln. Ähnliche Entwicklungen ergeben sich bundesweit im illegalen Sportwettbereich. Der Bundesrat teilt die im Gesetzesantrag des Freistaates Bayern enthaltene Problembeschreibung und Zielsetzung, dass die teilweise Nichtbesteuerung von vermittelten Wetten angesichts der geänderten tatsächlichen Verhältnisse systemwidrig ist und zu nicht hinnehmbaren Besteuerungslücken führt. Es ist deshalb dringend geboten, diese Besteuerungslücken zu schließen.
Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen konnte keine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für eine Gesetzesanpassung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Rennvereine vermeidet und andererseits die Vermittlung von Pferdewetten ins Ausland erfasst.
Alle Lösungsansätze scheitern an der fehlenden Harmonisierung der Rennwett- und Lotteriesteuer in der Europäischen Union.
Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
- 1. zeitnah gegenüber der Europäischen Kommission alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Harmonisierung der Rennwett- und Lotteriesteuer herbeizuführen, die eine Besteuerung der in Deutschland erbrachten Wetteinsätze im Inland zulässt und es erlaubt, die verfassungs- und europakonforme Regelung entsprechend der Zielsetzung des Gesetzesantrages des Freistaates Bayern zu schaffen und dadurch wirksam die Umgehung der deutschen Besteuerung durch Wettvermittlungen ins Ausland zu verhindern,
- 2. in die Überlegungen zur Harmonisierung auch den Problemkreis der Besteuerung illegaler Sportwetten einzubeziehen.