Der Bundesrat hat in seiner 915. Sitzung am 11. Oktober 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat sieht in dem vorgelegten Verordnungsvorschlag eine weitere Maßnahme zur Verringerung von Risiken im Finanzsystem, welche sich aus dem Schattenbanksektor und dessen engen Verflechtungen mit dem übrigen Finanzsektor ergeben.
- 2. Er weist auf das besonders hohe Risiko für Kleinanleger bei der Investition in Geldmarktfonds gegenüber Großanlegern hin. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Großanleger ihr Kapital schneller aus den Fonds abziehen konnten, als dies Kleinanlegern möglich war. Im Endeffekt haben viele Kleinanleger Verluste hinnehmen müssen, während Großanleger oft unbeschadet aus den finanziellen Schwierigkeiten der Fonds herauskamen.
- 3. Der Bundesrat fordert, dass in Zukunft für etwaige finanzielle Engpässe der Geldmarktfonds zum Schutz von Kleinanlegern ein gewisser Kapitalpuffer vorhanden sein muss. Bei den Fonds mit festem Nettoinventarwert (CNAVs) sieht die vorgeschlagene Verordnung einen solchen Puffer in Höhe von 3 Prozent vor. Weil das Verlustrisiko für Kleinanleger aber auch bei allen anderen Fonds besteht, muss auch bei diesen ein gewisser Kapitalpuffer vorhanden sein.
- 4. Er fordert zudem, den besonderen Gefahren der CNAVs für die Stabilität der Finanzmärkte Rechnung zu tragen. Denkbar wäre ein Verbot von CNAVs. Ebenso denkbar wären höhere Kapitalpuffer als von der Kommission vorgesehen in Verbindung mit einem zusätzlichen Sicherungssystem, das nicht nur Kleinanleger, sondern alle Anleger im Krisenfall abzusichern in der Lage ist.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei der nach Artikel 45 vorgesehenen Überprüfung in den Katalog der "insbesondere" zu überprüfenden Sachverhalte auch das in Artikel 15 Absatz 1 enthaltene Konzentrationsmaß von 10 Prozent aufgenommen wird, und um die Klarstellung, ob es sich bei der Grundgesamtheit um die Zahl der Geldinstrumente oder um deren Wert handelt.