Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (KOM (2007) 0143 - C6-0254/2008 - 2007/0050(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 117789 - vom 19. September 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. September 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission,
- in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Tadschikistan,
- gestützt auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, die Artikel 93, 94, 133 und 181a sowie Artikel 300 Absatz 2 Satz 2 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 101 des Euratom-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0254/2008),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0320/2008),
1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tadschikistan zu übermitteln.