Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen KOM (2004) 560 endg.; Ratsdok. 11911/04
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.