Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG)

A

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine besondere Regelung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in das Gewerbesteuergesetz aufzunehmen.

Die in § 29 Absatz 1 GewStG enthaltene Regelung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Windkraftanlagen ist auf Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu erweitern.

Der Deutsche Bundestag hat angekündigt, man wolle das Anliegen des Bundesrates bei der Befassung in einem Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2012 umsetzen.

Der Bundesrat erwartet, dass diese Ankündigung kurzfristig aufgegriffen und eine entsprechende Änderung der Gewerbesteuerzerlegung umgesetzt wird.

Begründung:

Eine Gleichstellung der Gewerbesteuerzerlegung bei Photovoltaikanlagen mit Windenergieanlagen ist u.a. aus folgenden Gründen geboten:

Die Änderung kann gesetzestechnisch in der Weise umgesetzt werden, dass in § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG nach dem Wort "Windenergie" die Wörter "oder zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach § 32 Absatz 2 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" eingefügt werden.