Berichtigung
Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes

Deutscher Bundestag Berlin, den 23. November 2011
Der Direktor

An den Herrn Direktor des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 beschlossenen

Dritten Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes - Bundestagsdrucksachen 17/6207, 17/7424 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgende Berichtigung vorzunehmen.

In Artikel 2 - Bekanntmachungserlaubnis - muss es lauten:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Gräbergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Harro Semmler