Freistaat Sachsen Dresden, den 7. September 2005
Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Turnus der Waldzustandserhebung zuzuleiten
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005 zu setzen und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Georg Milbradt
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Turnus der Waldzustandserhebung
- 1. Die Verordnung (EG) Nr. 2152 / 2003 (Forest Focus) des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Nov. 2003 schreibt das Jährlichkeitsprinzip der Waldzustandserhebung im Raster von 16*16 km und die Erstellung eines Berichtes vor. Mit dem Auslaufen dieser Verordnung und deren Ersatz durch das komplexe Finanzierungsprogramm für Umweltmaßnahmen Life + ergibt sich die Möglichkeit und die Notwendigkeit, das forstliche Umweltmonitoring bundeseinheitlich neu zu konzipieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte für die Antragstellung nach Life + setzen die Mitgliedsstaaten selbst. Eine europarechtliche Verpflichtung zur Weiterführung des forstlichen Umweltmonitorings besteht bisher nicht.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass die Jährlichkeit der Waldzustandserhebung mit Inkrafttreten von Life + tatsächlich aufgehoben wird. Um den personellen und finanziellen Aufwand für die Länder zu senken, sollten die jährliche Waldzustandserhebung und die Erarbeitung des dazugehörigen Berichtes ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im dreijährigen Turnus erfolgen.
- 3. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, umgehend im Einvernehmen mit den Ländern die notwendigen Entscheidungen zur Neukonzipierung eines bundeseinheitlichen, forstlichen Umweltmonitorings zu treffen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den angestrebten dreijährigen Turnus der Waldzustandserhebung als Bestandteil eines bundeseinheitlichen forstlichen Umweltmonitorings mit den bestehenden Waldzustandserhebungen der Länder zu synchronisieren, damit die Waldzustandserhebung sowie die Waldzustandsberichte der Länder zum nächstmöglichen Zeitpunkt diesem Turnus angepasst werden können. Des Weiteren wird darauf gedrungen, dass die Waldzustandserfassung zukünftig in einem Raster von 4*4 km erfolgt.
Begründung
Die Informationsverluste bei einer kontinuierlichen Erfassung des Waldzustandes im dreijährigen Turnus gegenüber einer jährlichen Erfassung sind tolerierbar, da in dieser Periode Einwirkungen von Umwelteinflüssen und/oder biotischen Schadfaktoren noch hinreichend genau charakterisiert werden können, die bei der Interpretation des Waldzustandes im Erfassungsjahr berücksichtigt werden müssen. Grundlagen hierfür sind das in mehreren Ländern bestehende Forstschutzmeldewesen sowie das kontinuierliche Monitoring waldökologisch relevanter abiotischer Umweltfaktoren durch Dauerbeobachtungsflächen (Level II) und das Netz der Waldklimastationen.
Auswirkungen auf die kontinuierliche Weiterführung von Maßnahmen zur Erneuerung der Stabilität von Waldökosystemen, wie Waldumbau und Kompensationskalkung sind nicht zu befürchten.