Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Turnus der Waldzustandserhebung

Freistaat Sachsen Dresden, den 7. September 2005

Der Ministerpräsident

An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005 zu setzen und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Georg Milbradt

Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Turnus der Waldzustandserhebung

Begründung

Die Informationsverluste bei einer kontinuierlichen Erfassung des Waldzustandes im dreijährigen Turnus gegenüber einer jährlichen Erfassung sind tolerierbar, da in dieser Periode Einwirkungen von Umwelteinflüssen und/oder biotischen Schadfaktoren noch hinreichend genau charakterisiert werden können, die bei der Interpretation des Waldzustandes im Erfassungsjahr berücksichtigt werden müssen. Grundlagen hierfür sind das in mehreren Ländern bestehende Forstschutzmeldewesen sowie das kontinuierliche Monitoring waldökologisch relevanter abiotischer Umweltfaktoren durch Dauerbeobachtungsflächen (Level II) und das Netz der Waldklimastationen.

Auswirkungen auf die kontinuierliche Weiterführung von Maßnahmen zur Erneuerung der Stabilität von Waldökosystemen, wie Waldumbau und Kompensationskalkung sind nicht zu befürchten.