Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007

A

Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Legehennenhaltungssysteme wurde vom Bundesrat zuletzt als Teil eines Kompromisspakets in Verbindung mit der Zustimmung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - Anforderungen an die Legehennenhaltung - gefordert. Mit der Einreichung einer Normenkontrollklage durch ein Land wurde der damals vereinbarte Kompromiss aufgekündigt. Deshalb sollte von der Verordnungsermächtigung nach § 13a des Tierschutzgesetzes so lange kein Gebrauch gemacht werden, bis Klarheit in Bezug auf die Legehennenhaltung vorliegt.

B