Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM (2019) 640 final
Punkt 31 der 986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 69 in BR-Drucksache 655/1/19 die folgende Ziffer beschließen:
"Der Bundesrat fordert in diesem Rahmen die Kommission dazu auf, rechtzeitig ein Zwischenziel zur Treibhausgasminderung für 2040 festzulegen, um sicherzustellen, dass die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 ist."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Anders als in Ziffer 69 wird hier auf die Forderung nach einer möglichen Erhöhung des Treibhausgasminderungsziels für 2030 verzichtet und ausschließlich auf die Notwendigkeit der Formulierung eines Zwischenziels für das Jahr 2040 hingewiesen.
Für das Erreichen des Ziels einer Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 ist es erforderlich, überprüfbare Zwischenziele für die Treibhausgasminderung zu formulieren. Neben einem Ziel für das Jahr 2030 sollte daher auch ein Ziel für das Jahr 2040 formuliert werden, um einen Treibhausgasminderungspfad auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Diese Feststellung gilt unbhängig von der Frage, wie diese Ziele konkret auszugestalten sind.