840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
A.
- 1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Absatz 2 der Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 1
In der Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 1 sind dem Absatz 2 folgende Sätze anzufügen:
- Tatsachen und Beweismittel sind auch dann neu, wenn die zu Grunde liegende Untersuchungsmethode zwar bekannt war, auf Grund mangelnder wissenschaftlicher Anerkennung jedoch noch nicht zu gerichtsverwertbaren Beweisen führen konnte, diese wissenschaftliche Anerkennung jedoch mittlerweile vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Untersuchungsmethode zwar im Grundsatz bekannt war, auf Grund ihrer Verfeinerung oder Verbesserung aber erst jetzt zu verwertbaren Beweisen geführt hat. Zu denken ist hierbei insbesondere an die Verbesserung der DNA-Analyse, die mittlerweile eine Auswertung von Spuren erlaubt, die in der Vergangenheit noch nicht zu einer Identifizierung hätten genutzt werden können.
Begründung (nur für das Plenum):
Klarstellung des Gewollten. Insbesondere die DNA-Analyse wurde im Lauf der Zeit mehr und mehr verfeinert. Gerade Fälle aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass durch die Verbesserung nunmehr ein Tatnachweis in Fällen gelingen kann, in denen zwar bereits in der Vergangenheit Mittel der DNA-Analyse angewandt wurden, diese jedoch zum damaligen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Ergebnisse bringen konnten.
B.
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C.
- 3. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.