Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die europaweite und die internationale Kommunikationsfähigkeit und der Erwerb entsprechender fremdsprachlicher Kompetenzen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Er begrüßt ein europäisches Instrumentarium zur Erstellung von Indikatoren und Messung fremdsprachlicher Kompetenzen, das auf dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Fremdsprachenlernen" des Europarates basiert.
Er begrüßt ferner die Konzentration des Vorhabens auf 15-jährige Schüler vor Beendigung der Pflichtschulzeit.
- 2. Allerdings hält der Bundesrat die vorliegende Planung in wichtigen Teilen für zu ehrgeizig:
- - Kompetenzmessung setzt Tests voraus; der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen beschreibt aber keine Tests, sondern Kompetenzmerkmale. Testkonzepte liegen bisher nur für Englisch vor (vgl. Studie: Deutsch Englisch Schülerleistungen International "DESI"). Daher ist ein Start mit Tests in fünf Sprachen und eine schnelle Ausweitung auf weitere Sprachen unter Zeit- und Kostengesichtspunkten schwer vorstellbar.
- - Insbesondere die von den Mitgliedstaaten zu tragenden Durchführungskosten gebieten nach Auffassung des Bundesrates eine Konzentration auf prioritär relevante Untersuchungen. Die Länder haben sich unter diesem Gesichtspunkt in der DESI-Untersuchung für Englisch entschieden.
- - Im Übrigen lässt sich das politische Ziel, jeden Europäer zur Beherrschung von drei Sprachen zu befähigen (Muttersprache und zwei Fremdsprachen), durch ein Instrument zur Kompetenzmessung nach Auffassung des Bundesrates generell nicht erreichen.
- 3. Gleichwohl spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass sich Ländervertreter an der Vorbereitung des Vorhabens in dem geplanten Beirat beteiligen - insbesondere auch deshalb, um die mit DESI in Deutschland bisher gemachten Erfahrungen sowie die Vorbereitungen für Testverfahren in Französisch und Deutsch auf europäischer Ebene einzubringen.
- 4. Eine Beteiligung der Länder an der weiteren Durchführung sieht der Bundesrat in Abhängigkeit von einer umsetzbaren Vorhabenkonzeption auf Grund der Beratungsergebnisse des Beirats, einem danach über die DESI-Ergebnisse hinausgehenden Erkenntnisbedarf in den Ländern und einem genauer kalkulierbaren Finanzbedarf.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Mitteilung der Kommission enthaltenen Vorschläge im Schwerpunkt alleinige Gesetzgebungsbefugnisse der Länder und ihre Verwaltungsverfahren betreffen. Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf der Schaffung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz, der durch eine Stichprobenerhebung in allen Mitgliedstaaten bei 15-jährigen Schülern vor Ende der Schulpflicht gewonnen werden soll und somit den schulischen Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen bewertet. Für Maßnahmen im Schulbereich sind ausschließlich die Länder zuständig.
- 6. Insofern ist diese Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.
- 7. Darüber hinaus bekräftigt der Bundesrat seine Forderung vom 14. Oktober 2005 - BR-Drucksache 653/05(B) - zur Übertragung der Verhandlungsführung.
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 14. Oktober 2005, BR-Drucksache 653/05(B) Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Abs. 4 GO BR (jetzt: EU, K)