Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die für die Erstellung eines "Europäischen Sprachenindikators" erforderlichen Analysen, pädagogischlinguistischen Arbeiten im Zusammenhang mit Test-, Prüfungsverfahren, Bewertungen und bildungspolitischen Schlussfolgerungen hohe qualitative und zeitliche Anforderungen an die Beteiligten stellen. Die Durchführung der geplanten Erhebung bei einer Stichprobe ist mit erheblichen Kosten für die Länder verbunden, deren genaue Höhe noch zu ermitteln wäre. Eine abschließende inhaltliche und finanzielle Bewertung behält sich der Bundesrat deshalb vor.
- 2. Der Bundesrat stellt ferner fest, dass die in der Mitteilung der Kommission enthaltenen Vorschläge im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder und ihre Verwaltungsverfahren betreffen. Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf der Schaffung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz, der durch eine Stichprobenerhebung in allen Mitgliedstaaten bei 15-jährigen Schülern gewonnen werden soll und somit den schulischen Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen bewertet. Für Maßnahmen im Schulbereich sind ausschließlich die Länder zuständig. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Verhandlungsführung gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG auf die Länder zu übertragen.