Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019

A

1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen

B

2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.

Der Bundesrat stellt fest, dass Steuergestaltungen nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt sind, sondern auch im nationalen Kontext auftreten. Auch rein nationale Steuergestaltungen widersprechen den Grundsätzen steuerlicher Gerechtigkeit, wenn vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Förderung der Steuergerechtigkeit notwendig, dass auch rein nationale Steuergestaltungen angezeigt werden müssen und der Gesetzgeber auf diese Weise rasch Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Der Bundesrat spricht sich deshalb mit Nachdruck dafür aus, zügig auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen zu schaffen.