Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 23. August 2005
Der Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte
- Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie zuzuleiten.
Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler
Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat nimmt Bezug auf die Entschließung des Europäischen Rats vom 30.05.2005, mit welcher der Rat den Bericht der Europäischen Kommission zur Durchführung der EU-Forststrategie zur Kenntnis nimmt und die Kommission mit der Erstellung eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Forstwirtschaft bis Mitte 2006 beauftragt.
Aufgrund der forstpolitischen Zuständigkeit der Länder bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Ausarbeitung des einjährigen "EU-Aktionsplans Forst" intensiv zu begleiten und hierbei folgende Positionen zu vertreten:
- 1. Zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und im Hinblick darauf, dass die EU-Verträge keine gemeinsame Forstpolitik vorsehen, ist es erforderlich, der forstpolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auch bei der Umsetzung der forstlich relevanten EU-Sektorpolitiken Rechnung zu tragen.
- 2. Forstwirtschaft in Europa zeichnet sich aus durch Multifunktionalität und Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Fortschreibung der Europäischen Forststrategie sind, aufbauend auf den nationalen Forstpolitiken, diese Ziele der Forstwirtschaft der EU-25 als Maßstab für Prozesse mit forstlicher Relevanz auf europäischer und internationaler Ebene zu definieren.
- 3. Hierzu bedarf es funktionsfähiger Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen, einer federführend mit der Umsetzung der EU-Forststrategie und künftige EU-Aktionspläne beauftragten Organisationseinheit bei der Europäischen Kommission und klarer Zuständigkeiten des Ständigen Forstausschusses.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach Vorlage des Entwurfs für den "EU-Aktionsplan Forst" durch die Europäische Kommission über die Ergebnisse zu berichten.