Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 3. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/13616 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 016/13108 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Dem Artikel 1 wird folgende Nummer 3 angefügt:


Fristablauf: 24.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 330/09 (PDF)