826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
A
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Artikel 17 Abs. 2 Buchstabe f in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Protokolls vom 21. Mai 2003 über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister auf eine Änderung des Artikels 8 Abs. 1 des Protokolls dahingehend hinzuwirken, dass der Meldezyklus auf vier Jahre ausgedehnt wird.
- 2. Bis dahin sollten Erleichterungsmöglichkeiten im Vollzug zugelassen werden.
Begründung:
Der Meldezyklus zum Register ist von bisher drei Jahren beim jetzigen EPER auf eine jährliche Meldung verkürzt worden. Dies führt bei Vollzugsbehörden wie auch betroffenen Unternehmen zu erheblichem Mehraufwand. Die Verkürzung des Meldezyklus auf eine jährliche Berichtspflicht und die Erweiterung der Berichtspflicht auf weitere Tätigkeiten und Schadstoffe sowie um Abfälle wird Mehrkosten je nach Land voraussichtlich um das Zwei- bis Vierfache verursachen. Auch bei den betroffenen Unternehmen steigt der Aufwand entsprechend. Diesen erheblichen zusätzlichen Kosten stehen jedoch keine vergleichbaren Verbesserungen der Öffentlichkeitsinformationen gegenüber, da sich die Emissions- und Abfallmengen von Jahr zu Jahr kaum verändern.
B
3. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.