Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/11182 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr - Drucksache 17/9694 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 174/12 (PDF)