Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.